Empfehlen statt beraten
Tippgeber werden: Baufinanzierung empfehlen, Provision kassieren.
Du lieferst den Kontakt, wir machen den Rest. Ohne §34i-Erlaubnis, ohne Beratungshaftung, mit fairer Tippgeberprovision.
4,98 / 5 aus 1.550 Bewertungen · KennstDuEinen.de
Wir vergleichen die Konditionen von über 600 Banken & Versicherern
Das Tippgeber-Modell
Der einfachste Weg, an Baufinanzierung mitzuverdienen
Als Tippgeber gibst du nur einen Kontakt weiter: jemanden, der bauen, kaufen oder seine Anschlussfinanzierung (Follow-up-Finanzierung) regeln will. Du berätst nicht, nennst keine Zinssätze und übernimmst keine Haftung. Genau deshalb brauchst du keine §34i-GewO-Erlaubnis. Die komplette Beratung, Antragsstrecke und Verantwortung liegt bei Zinskonzept.
Führt dein Kontakt zu einer abgeschlossenen Finanzierung, erhältst du eine Tippgeberprovision. Das ist ideal für alle, die regelmäßig mit potenziellen Bauherren und Käufern zu tun haben: Makler, Steuerberater, Handwerker, Versicherungsleute oder einfach gut vernetzte Menschen.
Deine Vorteile
Warum sich das Tippgeben lohnt
Keine §34i-Erlaubnis nötig
Du gibst keine Empfehlung im rechtlichen Sinn ab und berätst nicht. Du stellst nur den Kontakt her, das ist erlaubnisfrei.
Tippgeberprovision
Für jeden Kontakt, der zu einem Abschluss führt, erhältst du eine faire Tippgeberprovision, ausgezahlt nach Auszahlung der Finanzierung.
Schlankes Onboarding
Keine Schulungspflicht, kein Papierkram-Marathon. Tippgebervereinbarung unterschreiben, loslegen.
Kein Beratungsaufwand
Die komplette Beratung, Antragsstrecke und Haftung übernimmt Zinskonzept. Du bleibst außen vor.
Ehrliches Modell
Wir leben von eigenem Endkundengeschäft, nicht von der Marge unserer Partner. Deine Empfehlung ist bei uns in guten Händen.
Transparente Abrechnung
Du siehst jederzeit den Status deiner empfohlenen Kontakte und die fällige Provision, nachvollziehbar abgerechnet.
Passt das zu dir?
Tippgeber ist, wer Menschen kennt
Du brauchst kein Finanzwissen und keine Erlaubnis, nur den richtigen Kontakt zur richtigen Zeit.
- Du kennst Menschen, die bauen, kaufen oder umschulden wollen
- Du arbeitest im Umfeld Immobilien, Versicherung, Steuer oder Handwerk
- Du willst weiterempfehlen, ohne selbst zu beraten
- Du hast keine §34i-Erlaubnis und brauchst auch keine
So einfach geht's
- 11
Tippgebervereinbarung
Du unterschreibst eine schlanke, transparente Tippgebervereinbarung: Provisionshöhe und Auszahlung klar geregelt.
- 22
Kontakt weitergeben
Du gibst uns Namen und Anliegen deines Kontakts, telefonisch, per Formular oder Mail. Mehr ist nicht nötig.
- 33
Wir beraten & schließen ab
Zinskonzept berät, rechnet, reicht ein und begleitet bis zur Auszahlung, mit voller §34i-Haftung.
- 44
Du wirst vergütet
Nach Auszahlung der Finanzierung erhältst du deine Tippgeberprovision, transparent abgerechnet.
Tippgeber oder Vermittler?
Tippgeber
Vermittler (§34i)
Häufige Fragen zum Tippgeber-Modell
Nein. Solange du ausschließlich den Kontakt herstellst und nicht berätst, vermittelst oder Konditionen nennst, ist die Tätigkeit erlaubnisfrei. Die Beratung und damit die §34i-Haftung übernimmt Zinskonzept.
Die Höhe hängt vom Finanzierungsvolumen ab und wird in der Tippgebervereinbarung transparent festgehalten. Konkrete Sätze besprechen wir im persönlichen Gespräch. [PLATZHALTER: Tippgeberprovision]
Nach Auszahlung der Finanzierung durch die Bank. Erst dann steht fest, dass der empfohlene Kontakt tatsächlich zum Abschluss geführt hat.
Nur, dass du jemanden kennst, der bei Baufinanzierung, Kauf oder Anschlussfinanzierung kompetent hilft. Eine Beratung oder ein Konditionsversprechen darfst du als Tippgeber nicht abgeben.
So viele du möchtest. Es gibt keine Mindest- oder Höchstmenge und keine Umsatzvorgaben.
Ja. Gerade nebenberuflich ist das Tippgeber-Modell attraktiv: kein Aufwand außer dem Kontakt, keine Erlaubnis, keine Haftung aber eine echte Provision.
Du kennst jemanden, der finanziert?
Werde Tippgeber: ohne Erlaubnis, ohne Aufwand, mit fairer Provision.